Ist eine Pflegeperson im Sinne des §19 SGB XI zwingend auch zur Übernahme der häuslichen Krankenpflege vor ärztlichen Verordnungen nach dem SGB V verpflichtet? Nur in einem einzigen denkbaren Fall ist dies überhaupt zu prüfen.
Pflegepersonen im Sinne des §19 SGB XI sind diejenigen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Klassischerweise sind damit die Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Nachbarn und Freunde des Pflegebedürftigen gemeint und zwar auch dann, wenn sie dafür z.B. Teile des gezahlten Pflegegeldes erhalten.
Wenn der Pflegebedürftige neben den Leistungen seiner Pflegekasse auch eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege von seinem Arzt erhält, so wird diese Verordnung vielfach von den Krankenkassen abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Pflegeperson zur Verfügung steht. Diese Ablehnung ist vielfach rechtswidrig und hindert die ehrenamtlichen Pflegepersonen an ihrer eigentlich so wertvollen Aufgabe.
Die Leistungen der Behandlungspflege wie die Gabe von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden ist nur dann möglicherweise von einer Pflegeperson durchzuführen, soweit die Pflegeperson im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt. Und wohnt die Pflegeperson im Haushalt, so ist zu fragen, ob sie tatsächlich auch im erforderlichen Umfang die Behandlungspflege erbringen kann. Kann die Pflegeperson dies nicht oder traut sie es sich nicht zu, so besteht der Anspruch gegenüber der Krankenkasse.
Nähere Details zu diesem Thema finden Sie in dem vollständigen Artikel.
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.