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  • Thomas Seiffert

Steuerliche Pflegepauschbeträge werden angehoben

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Pflege- und Behindertenpauschbeträge beschlossen.


Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige „hilflos“ ist. Der derzeitige Betrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben.

Zudem wird künftig bei Pflegegrad 2 ein Pauschbetrag von 600 Euro gewährt, bei Pflegegrad 3 von 1.100 Euro.

Den Pauschbetrag kann im Mantelbogen der Einkommenserklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ eintragen werden.


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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