top of page
  • Thomas Seiffert

Pflegestärkungsgesetz: Alle Chancen ausschöpfen

Viele Veränderungen der Pflegereform sind noch immer nicht jedem bekannt. Viele Leistungen werden deshalb nicht abgerufen.

So haben Pflegebedürftige seit Einführung des Gesetzes nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro („Entlastungsbetrag“), also 1.500 Euro pro Jahr, mit der sich zusätzliche Betreuungsleistungen finanzieren lassen.


Pflegedienste können außerdem bis zu einem Betrag von 2.418 Euro pro Jahr Unterstützung anbieten, ohne dass die Menschen eine Eigenbeteiligung leisten müssen. Denn zu dem jährlichen Betrag von 1.612 Euro für Verhinderungspflege kann man die Hälfte de jährlichen Betrages für Kurzzeitpflege, also 806 Euro, addieren.

Sie möchten hierzu weitere Informationen? Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSP Pflegedienstes gerne zur Verfügung.


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

bottom of page