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  • Thomas Seiffert

Höhere Rente unter bestimmten Voraussetzungen

Höhere Rente unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr als 2,5 Mio. Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt, ein Großteil von Angehörigen. Dafür erhält die pflegende Person unter Umständen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.


Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die gepflegte Person Pflegegrad 2 oder höher hat. Und man muss sich mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche um sie kümmern. Dadurch erhöht sich dann mit dem Erreichen der Altersgrenze die gesetzliche Rente.

Wird die Altersrente als Teilrente bezogen, können Zahlungen in die Rentenkasse auch nach Beginn der Rentenzahlung weiter erfolgen. Ist die Pflegezeit zu Ende, kann jederzeit wieder eine Vollrente bezogen werden.

Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollte man vorher abwägen. Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, erfragt zudem lieber mögliche Auswirkungen beim Arbeitgeber oder bei der Versorgungseinrichtung.


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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