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  • Thomas Seiffert

Demenz: Urteil zu Blindengeld

Das Landessozialgericht Bayern hat entschieden, dass Blindengeld auch für Menschen mit schwerer Demenz gewährt werden kann, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung zur medizinischen Beurteilung der Blindheit mitwirken können (LSG Bayern, Urt. vom 19.12.2016 – L 15 BL 9/14).


Das Versorgungsamt hatte den Antrag auf Blindengeld noch abgelehnt. Das Landessozialgericht Bayern sah dies allerdings anders und gab der Klägerin Recht.

Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten ab Juli 2017 regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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