Lexikon der Fachbegriffe
Ambulante Pflege
Menschen mit Pflegebedarf können professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste zu Hause in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen in allen Bereichen der ambulanten Pflege wie Altenpflege, Behindertenpflege und Krankenpflege in Freiburg, Merzhausen und den Ortschaften des Hexentals an.
Behandlungspflege
Wenn eine ärztliche Behandlung mit professionellen häuslichen Pflegemaßnahmen ergänzt werden muss, wird dies Behandlungspflege genannt. Häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege unterstützt eine ambulante ärztliche Behandlung mit dem Ziel, dass Patienten möglichst lange zuhause bleiben bzw. frühzeitig wieder nach Hause zurückkehren können. Der Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, die vom Pflegedienst bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird.
Beratungseinsatz
Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, schaut bei Beziehern von Pflegegeld in regelmäßigen Abständen ein Pflegedienst oder eine Sozialstation vorbei. Sie berät und unterstützt die pflegenden Angehörigen. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die jeweilige Krankenkasse.
Auch beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich bereits bevor eine Pflegesituation eintritt. Die Beratung findet wahlweise bei Ihnen zu Hause in Freiburg, Merzhausen bzw. in den Ortschaften des Hexentals oder im Büro des FSP Pflegedienstes in Merzhausen statt.
Ersatzpflege (sog. Verhinderungspflege)
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Pflegeberatung zur Verfügung.
Essen auf Rädern
Unter Essen auf Rädern versteht man die regelmäßige Lieferung fertig zubereiteter Mahlzeiten in die Häuslichkeit des Kunden. Essen auf Rädern wird von sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen und Privatunternehmen angeboten. Der Service ist auf die Bedürfnisse älterer oder hilfsbedürftiger Menschen zugeschnitten, die ihre Mahlzeiten nicht mehr selbstständig zubereiten können oder wollen. Bei Bedarf kann das Essen vom Pflegedienst gewärmt, hergerichtet und auch verabreicht werden.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität eines Pflegebedürftigen. Zum Bereich Körperpflege gehören Hilfen beim Waschen und der Zahnpflege, beim Kämmen und Rasieren sowie der Darm- und Blasenentleerung. In den Bereich Ernährung fallen die mundgerechte Zubereitung der Nahrung sowie Hilfen bei der Nahrungsaufnahme. Zum Bereich Mobilität gehören Hilfen beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden sowie bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.
Häusliche Krankenpflege
Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege durch qualifiziertes Fachpflegepersonal.
Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege wie etwa Verbandwechsel oder Medikamentenabgabe durch Pflegefachkräfte in Ihrem Haushalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie ambulant behandelt und diese Behandlung durch die Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause abgesichert ist.
Neben der Behandlungspflege erhalten Sie bei manchen Krankenkassen in bestimmten Fällen auch Unterstützung bei der Grundpflege und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Voraussetzung ist, dass diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen bzw. versorgen kann.
Häusliche Krankenpflege als sogenannte Krankenhausvermeidungspflege kann ebenfalls gewährt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Krankenhausvermeidungspflege ist, dass eigentlich eine stationäre Behandlung notwendig wäre und diese durch die häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden kann.
Zur Prüfung des Leistungsanspruchs wird eine Verordnung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes benötigt. Diese beurteilen, ob Sie selbst oder jemand in Ihrem Haushalt die Verrichtungen der Behandlungs- oder Krankenhausvermeidungspflege, gegebenenfalls nach Anleitung durch eine Pflegefachkraft, selbst ausführen können.
Hausnotruf
Unter Hausnotruf versteht man ein auf Telefontechnik basierendes System, das es alleinstehenden alten oder behinderten Menschen erleichtert, in Notfällen Hilfe zu rufen. Den Betroffenen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen zu einem erheblichen Teil übernommen.
Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Es ist möglich, Pflegegeld und Sachleistung zu kombinieren. Der Pflegebedürftige kann individuell den Anteil, der durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation und die ehrenamtliche Pflegeperson erbracht werden, festlegen. Die nicht verbrauchte Sachleistung wird dann von der Pflegekasse automatisch an den Versicherten ausbezahlt.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Pflege zu Hause für eine gewisse Zeit nicht möglich ist, die pflegenden Angehörigen krank werden oder einen Erholungsurlaub machen. Eine Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, um zu entscheiden, ob die zu pflegende Person noch zu Hause oder besser in einer Pflegeeinrichtung betreut werden kann.
Pflegeantrag
Mit dem Pflegeantrag beantragen Sie die vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung. Ganz nach Ihren Bedürfnissen übernehmen die Pflegekassen die vertraglichen Kosten für professionelle Pflegekräfte oder zahlen ein Pflegegeld aus, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie bei der jeweiligen Krankenkasse/ Pflegekasse anfordern.
Der FSP Pflegedienst berät Sie kostenlos und unverbindlich in Freiburg, Merzhausen und den Ortschaften des Hexentals zu allen Fragen der ambulanten Pflege und Betreuung einschließlich Fragen zum Pflegeantrag. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen der ambulanten Pflege wie Altenpflege, Behindertenpflege und Krankenpflege.
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Also Personen, die in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch betrachtet. Derzeit wird deshalb die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs diskutiert. Danach soll der Grad der Selbstständigkeit der Maßstab für die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit sein. Alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit sollen berücksichtigt werden. Ziel ist es, mehr Gerechtigkeit bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit zu erreichen
Pflegedienst
Pflegedienste bieten Pflegenden und ihren Angehörigen professionelle Unterstützung bei der häuslichen Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Betreuung an. Manche Pflegedienste haben sich auf vorwiegend körperlich oder geistig behinderte Menschen spezialisiert oder bieten ihre Dienste speziell für Schlaganfallpatienten, Demenzkranke oder Krebspatienten an. Sie befinden sich oft in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen oder Gemeinden. Zum Teil sind sie aber auch als private Pflegedienste organisiert. Jeder Pflegedienst muss bestimmten fachlichen Qualitätsanforderungen genügen und wird von den Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst regelmäßig überprüft.
Der FSP Pflegedienst bietet seine Dienstleistungen in Freiburg, Merzhausen und im Hexental an und ist bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Pflegegeld
Betreut eine private Person den Pflegebedürftigen, wie beispielsweise die Familie, Nachbarn oder Freunde, unterstützt die Pflegekasse diese Hilfe durch ein monatliches Pflegegeld.
Pflegehilfsmittel
Damit Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, übernimmt die jeweilige Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel wie z.B. einen Rollstuhl, ein Pflegebett und ein Hausnotrufsystem.
Pflegesachleistungen
Mit den Pflegesachleistungen können Einsätze professioneller Pflegekräfte abgerufen werden. Pflegedienste oder Sozialstationen rechnen die Leistungen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.
Pflegegrad
Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad.
Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Alle gesetzlich und privat Versicherte sind automatisch Mitglied der jeweiligen Pflegekasse.
Pflegevertrag
Ist die Entscheidung für einen Pflegedienst gefallen, muss ein Pflegevertrag abgeschlossen werden. Dieser ist zur gegenseitigen Klarheit schriftlich zu vereinbaren. Bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollten Sie diesen in Ruhe und - wenn möglich - gemeinsam mit Ihren Angehörigen prüfen.
Tagespflege
Unter Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer Einrichtung. Tagespflegeeinrichtungen sind für Personen gedacht, die noch zu Hause leben und deren Angehörige damit stundenweise entlastet werden können.
Verhinderungspflege
Wenn eine Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, unterstützt die jeweilige Pflegekasse mit Leistungen der Verhinderungspflege.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist und der Pflegebedürftige rund um die Uhr in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden muss.
Wohnumfeldverbesserung
Die jeweilige Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung eines Pflegebedürftigen.
Die Pflegeberatung des FSP Pflegedienstes ist für Sie kostenfrei und unverbindlich und berät Sie auch zu Fragen der Anpassung der Wohnung für die Pflege.