FSP Pflegedienst Freiburg

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Also Personen, die in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch betrachtet. Derzeit wird deshalb die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs diskutiert. Danach soll der Grad der Selbstständigkeit der Maßstab für die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit sein. Alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit sollen berücksichtigt werden. Ziel ist es, mehr Gerechtigkeit bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit zu erreichen

Zuletzt aktualisiert am 12.04.2016 von Thomas Seiffert.

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