FSP Pflegedienst Freiburg

Häusliche Krankenpflege

Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege durch qualifiziertes Fachpflegepersonal.

Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege wie etwa Verbandwechsel oder Medikamentenabgabe durch Pflegefachkräfte in Ihrem Haushalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie ambulant behandelt und diese Behandlung durch die Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause abgesichert ist.

Neben der Behandlungspflege erhalten Sie bei manchen Krankenkassen in bestimmten Fällen auch Unterstützung bei der Grundpflege und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Voraussetzung ist, dass diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen bzw. versorgen kann.

Häusliche Krankenpflege als sogenannte Krankenhausvermeidungspflege kann ebenfalls gewährt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Krankenhausvermeidungspflege ist, dass eigentlich eine stationäre Behandlung notwendig wäre und diese durch die häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden kann.

Zur Prüfung des Leistungsanspruchs wird eine Verordnung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes benötigt. Diese beurteilen, ob Sie selbst oder jemand in Ihrem Haushalt die Verrichtungen der Behandlungs- oder Krankenhausvermeidungspflege, gegebenenfalls nach Anleitung durch eine Pflegefachkraft, selbst ausführen können.

Zuletzt aktualisiert am 12.04.2016 von Thomas Seiffert.

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