
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität eines Pflegebedürftigen. Zum Bereich Körperpflege gehören Hilfen beim Waschen und der Zahnpflege, beim Kämmen und Rasieren sowie der Darm- und Blasenentleerung. In den Bereich Ernährung fallen die mundgerechte Zubereitung der Nahrung sowie Hilfen bei der Nahrungsaufnahme. Zum Bereich Mobilität gehören Hilfen beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden sowie bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.
Zuletzt aktualisiert am 12.04.2016 von Thomas Seiffert.